AHV-Reform 21
Die AHV Reform 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung findet man beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).
Ab 01.01.2025 wird das Referenzalter der Frauen mit den Jahrgängen 1961 – 1964 schrittweise erhöht:
2025 / Jahrgang 1961: 64 Jahre + 3 Monate
2026 / Jahrgang 1962: 64 Jahre + 6 Monate
2027 / Jahrgang 1963: 64 Jahre + 9 Monate
2028 / Jahrgang 1964: 65 Jahre
Ab 2028 gilt somit für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter.
Im folgenden Erklärvideo "Stabilisierung der AHV (AHV 21)" und im Informationsblatt "Stabilisierung der AHV (AHV 21) Was ändert?" via Merkblätter finden Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.