Adoptionsentschädigung
Die Adoptionsentschädigung ist für erwerbstätige Eltern vorgesehen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen. Die Adoptionsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das vor der Aufnahme des Kindes zur Adoption erzielt wurde, höchstens aber CHF 220 pro Tag. Insgesamt können 14 Taggelder für einen Urlaub von maximal zwei Wochen ausgerichtet werden; diese können innerhalb einer Rahmenfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Adoptivkindes bezogen werden. Die Adoptionsentschädigung kann zwischen beiden Adoptiveltern aufgeteilt werden. Kein Leistungsanspruch besteht hingegen bei einer Stiefkindadoption.
Für die Festsetzung und Ausrichtung ist für die ganze Schweiz ausschliesslich die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK zuständig.