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Ausgleichskasse
Gewerbe St. Gallen

Wir bieten unseren Kunden und Geschäftspartnern im Bereich der 1. Säule die bestmögliche Qualität. Eine solide Partnerschaft basiert auf Vertrauen. Das ist seit vielen Jahren unsere Kernaufgabe.

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Kontakt

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Geltenwilenstrasse 16
Postfach 
9001 St. Gallen

Telefon    +41 71 282 29 29
info@ahv-gewerbe.ch

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr

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News

16.01.2024 - Kompakt 01/2024
Wissenswertes im Sozialversicherungsbereich

06.12.2023 - Änderungen 2024
Änderungen seit 01.01.2024

06.12.2023 - Abrechnungsrichtlinien 2024
Abrechnungsrichtlinien ab 01.01.2024

06.12.2023 - Merkblätter 2024
Übersicht überarbeitete oder neu herausgegebene Merkblätter per 01.01.2024

02.10.2023 – Sozialversicherungsabkommen
Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommen mit Albanien

Die privatwirtschaftlich organisierte Verbandsausgleichskasse

Als privatwirtschaftlich organisierte Verbandsausgleichskasse sind wir spezialisiert auf die Durchführung der 1. Säule. Wir wurden vor über 60 Jahren vom grössten branchenübergreifenden Wirtschafts- und Arbeitgeberverband im Kanton St. Gallen (Dachverband des Gewerbes) gegründet. Die Träger- und Gründerverbände sind der Kantonale Gewerbeverband St. Gallen und der Kantonal St. Gallische Detaillistenverband (heutige Gruppe Handel).

AHV

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter sowie bei einem Todesfall für die Hinterlassenen decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.

IV

Invalidenversicherung

Aufgabe der schweizerischen Invalidenversicherung (IV) ist es, gesundheitlich behinderten Menschen einerseits durch finanzielle Unterstützung die Existenz zu sichern und andererseits durch Integrationsmassnahmen die berufliche Eingliederung oder Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern.

EO

Erwerbsersatzordnung

Die EO regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Dienst leisten in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder die an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnehmen. Im Weiteren regelt sie die Mutterschaftsentschädigung, Entschädigung anderer Elternteil, die Betreuungs- sowie die Adoptionsentschädigung.

MEK

Militärische Ersatzkasse SMGV/SBV/SKMV

Der Schweizerische Maler- und Gipsermeisterverband (SMGV), der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) und der Schweizerische Kaminfegermeisterverband (SKMV) lassen bei uns die Militärdienst-Entschädigungskassen (MEK/MDK) durchführen. Dies zusammen mit den anderen Sozialversicherungen.

FAK

Familienausgleichskasse

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen geführten Geburts- und Adoptionszulagen.